Entlastungsbetrag 131 Euro monatlich: Wer bekommt ihn und wie nutze ich ihn optimal?

131 Euro monatlich – diesen Betrag übersehen viele Familien komplett. Auxilium zeigt, wer ihn bekommt, wofür er genutzt werden darf, wie er übertragen werden kann und warum er in Kombination mit anderen Leistungen besonders wertvoll ist.

Entlastungsbetrag 131 Euro monatlich: Wer bekommt ihn und wie nutze ich ihn optimal?

131 Euro monatlich – diesen Betrag übersehen viele Familien komplett. Auxilium zeigt, wer ihn bekommt, wofür er genutzt werden darf, wie er übertragen werden kann und warum er in Kombination mit anderen Leistungen besonders wertvoll ist.

Glückliche Seniorin mit Kaffeetasse im Garten – Entlastungsbetrag 131 Euro für häusliche Betreuung durch Auxilium
Der Entlastungsbetrag ermöglicht professionelle Betreuung zu Hause – Auxilium rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

Was ist der Entlastungsbetrag? – Definition und gesetzliche Grundlage

Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) ist eine monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung in Höhe von 131 Euro, die allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zusteht. Er ist zweckgebunden und darf nur für anerkannte Entlastungsleistungen verwendet werden – darunter fällt auch die Betreuung durch Auxilium als anerkannten Entlastungsdienstleister in Forst (Baden).

Besonders wichtig: Der Entlastungsbetrag ist zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen nutzbar. Er wird nicht angerechnet und nicht verrechnet – er kommt obendrauf.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Den Entlastungsbetrag erhalten alle Personen mit anerkanntem Pflegebedarf – also ab Pflegegrad 1. Damit ist er die einzige Pflegekassen-Leistung, die auch Menschen mit sehr geringen Einschränkungen (Pflegegrad 1) in voller Höhe zusteht.

Anspruch Entlastungsbetrag nach Pflegegrad

PflegegradEntlastungsbetrag/MonatMax. übertragbar/Jahr
Pflegegrad 1131 €3.144 €
Pflegegrad 2131 €3.144 €
Pflegegrad 3131 €3.144 €
Pflegegrad 4131 €3.144 €
Pflegegrad 5131 €3.144 €

Wofür darf der Entlastungsbetrag genutzt werden?

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden, aber die Verwendungsmöglichkeiten sind vielfältig:

  • Häusliche Betreuung durch anerkannte Entlastungsdienstleister – wie Auxilium
  • Tages- und Nachtpflege in entsprechenden Einrichtungen
  • Kurzzeitpflege in anerkannten Einrichtungen
  • Haushaltshilfen von anerkannten Anbietern
  • Begleitdienste für Einkauf, Arzt, Freizeitaktivitäten
  • Betreuungsgruppen und Angebote zur Tagesstruktur

Nicht erlaubt ist die direkte Auszahlung als Bargeld oder die Verwendung für Leistungen, die nicht anerkannt sind. In der persönlichen Erstberatung klärt Auxilium mit Ihnen, welche Leistungen konkret über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können.

Der Übertragungstrick: Bis zu 3.144 Euro ansparen

Nicht genutzter Entlastungsbetrag verfällt nicht sofort: Er kann bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen und genutzt werden. Das bedeutet: Wenn Sie in einem Jahr den Betrag nicht oder nicht vollständig nutzen, können Sie in den ersten sechs Monaten des Folgejahres das angesammelte Budget für Auxilium-Leistungen verwenden.

Rechenbeispiel: Maximale Nutzung

Angenommen, Sie nutzen den Entlastungsbetrag in Jahr 1 überhaupt nicht:

  • 12 Monate × 131 € = 1.572 € aus Jahr 1
  • 6 Monate × 131 € (Jan–Jun Jahr 2) = 786 € aus Jahr 2
  • Nutzbar bis 30. Juni Jahr 2: 2.358 € in einem Halbjahr

Hinweis: Auch das neue Budget ab Juli läuft parallel weiter.

Wie kombiniere ich den Entlastungsbetrag mit anderen Pflegeleistungen?

Der Entlastungsbetrag funktioniert als Ergänzung zu allen anderen Pflegeversicherungsleistungen. Besonders effektiv ist die Kombination mit:

  • Pflegegeld: Sie erhalten Pflegegeld + 131 € Entlastungsbetrag für Auxilium-Leistungen
  • Verhinderungspflege: Wenn Hauptpflegeperson ausfällt, deckt Verhinderungspflege die Hauptkosten, der Entlastungsbetrag ergänzt
  • Pflegesachleistungen: Verbleibendes Sachleistungsbudget kann teilweise in Entlastungsleistungen umgewandelt werden (bis 40 %)

Mit der richtigen Kombination können Familien in vielen Fällen mehrere tausend Euro jährlich an Pflegekassen-Leistungen nutzen – ohne Eigenkosten.

Wie beantrage ich den Entlastungsbetrag?

Den Entlastungsbetrag müssen Sie aktiv bei Ihrer Pflegekasse beantragen – er wird nicht automatisch ausgezahlt. Bei vielen Kassen reicht ein formloser Antrag. Die Pflegekasse schickt dann eine Liste anerkannter Anbieter in Ihrer Region.

Auxilium ist als anerkannter Entlastungsdienstleister im Landkreis Karlsruhe registriert. Nach Anerkennung können Sie Auxilium direkt beauftragen, und Auxilium stellt der Pflegekasse die erbrachten Leistungen direkt in Rechnung.

„131 Euro klingen wenig – aber über zwei Jahre angespart und mit anderen Leistungen kombiniert, sprechen wir von einem echten Unterschied für die Pflegequalität zuhause."

– Kristina Bronner, Auxilium Pflegeberatung Forst Baden

Entlastungsbetrag in Forst (Baden) nutzen – Auxilium ist anerkannt

Als anerkannter Entlastungsdienstleister in der Region Forst (Baden) und Umgebung übernimmt Auxilium die gesamte Abwicklung mit der Pflegekasse. Sie müssen sich um nichts kümmern – Kristina Bronner beantragt, rechnet ab und dokumentiert alle erbrachten Leistungen.

Vereinbaren Sie jetzt Ihre persönliche Erstberatung – wir prüfen gemeinsam, welche Pflegekassen-Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie diese optimal einsetzen.

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