Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) ist eine monatliche Zahlung der Pflegeversicherung in Höhe von 131 Euro. Er gilt bereits ab Pflegegrad 1 – als einzige Pflegeleistung, die auch Menschen mit sehr geringen Einschränkungen vollständig zusteht. Der Betrag ist zweckgebunden: Er kann nur für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden, also auch für die Betreuung durch Auxilium.
Wichtig: Der Entlastungsbetrag kommt zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Er wird nicht gegengerechnet.
Wer bekommt ihn?
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad, beginnend ab Pflegegrad 1. Selbst wer kaum Einschränkungen hat und keine anderen Pflegeleistungen bezieht, hat Anspruch auf diese 131 Euro monatlich.
Anspruch Entlastungsbetrag nach Pflegegrad
| Pflegegrad | Entlastungsbetrag/Monat | Max. übertragbar/Jahr |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € | 3.144 € |
| Pflegegrad 2 | 131 € | 3.144 € |
| Pflegegrad 3 | 131 € | 3.144 € |
| Pflegegrad 4 | 131 € | 3.144 € |
| Pflegegrad 5 | 131 € | 3.144 € |
Wofür kann das Geld verwendet werden?
Der Entlastungsbetrag ist an einen Zweck geknüpft, die Möglichkeiten sind aber breiter als viele denken: häusliche Betreuung durch anerkannte Dienstleister wie Auxilium, Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Haushaltshilfen von anerkannten Anbietern, Begleitdienste zu Arzt oder Einkauf, Betreuungsgruppen. Direkte Barauszahlung ist nicht möglich. Was genau über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden kann, klärt Auxilium in der Erstberatung.
Der Übertragungstrick: Bis zu 3.144 Euro ansparen
Nicht genutzter Entlastungsbetrag verfällt nicht sofort: Er kann bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen und genutzt werden. Das bedeutet: Wenn Sie in einem Jahr den Betrag nicht oder nicht vollständig nutzen, können Sie in den ersten sechs Monaten des Folgejahres das angesammelte Budget für Auxilium-Leistungen verwenden.
Rechenbeispiel: Maximale Nutzung
Angenommen, Sie nutzen den Entlastungsbetrag in Jahr 1 überhaupt nicht:
- 12 Monate × 131 € = 1.572 € aus Jahr 1
- 6 Monate × 131 € (Jan–Jun Jahr 2) = 786 € aus Jahr 2
- Nutzbar bis 30. Juni Jahr 2: 2.358 € in einem Halbjahr
Hinweis: Auch das neue Budget ab Juli läuft parallel weiter.
Kombination mit anderen Leistungen
Der Entlastungsbetrag ergänzt alle anderen Pflegeversicherungsleistungen. Wer Pflegegeld bezieht, bekommt die 131 Euro monatlich obendrauf. Wer Verhinderungspflege nutzt, kann den Entlastungsbetrag parallel einsetzen. Bis zu 40 Prozent des ungenutzten Pflegesachleistungsbudgets lassen sich außerdem in Entlastungsleistungen umwandeln. Wer das alles geschickt kombiniert, kommt auf beachtliche Beträge jährlich.
Wie wird der Antrag gestellt?
Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt – Sie müssen ihn beantragen. Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse reicht. Die Kasse schickt dann eine Liste anerkannter Anbieter in Ihrer Region. Auxilium ist als anerkannter Entlastungsdienstleister im Landkreis Karlsruhe registriert und stellt die Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.
„131 Euro klingen wenig – aber über zwei Jahre angespart und mit anderen Leistungen kombiniert, sprechen wir von einem echten Unterschied für die Pflegequalität zuhause."
– Kristina Bronner, Auxilium Pflegeberatung Forst Baden
Als anerkannter Entlastungsdienstleister in der Region Forst (Baden) übernimmt Auxilium die gesamte Abwicklung mit der Pflegekasse – Antrag, Abrechnung und Dokumentation. Kristina Bronner prüft gemeinsam mit Ihnen, welche Leistungen Ihnen zustehen.