Was sind Pflegegrade? – Das neue System seit 2017
Seit der Pflegereform 2017 werden Pflegebedürftige nicht mehr in Pflegestufen, sondern in 5 Pflegegrade eingestuft. Der entscheidende Unterschied zum alten System: Es wird nicht mehr der körperliche Hilfebedarf in Minuten gemessen, sondern die Selbstständigkeit und Fähigkeiten der Person in verschiedenen Lebensbereichen bewertet. Das bedeutet: Auch Menschen mit psychischen Erkrankungen, Demenz oder kognitiven Einschränkungen erhalten nun angemessene Leistungen.
Die Einstufung nehmen Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD, früher MDK) oder von MEDICPROOF (für privat Versicherte) vor. Sie besuchen die pflegebedürftige Person zu Hause und bewerten 6 Lebensbereiche.
Die 6 Begutachtungsbereiche des Pflegegrads
Die Gutachter bewerten Selbstständigkeit und Fähigkeiten in diesen Modulen:
Jedes Modul wird mit einem bestimmten Gewicht in den Gesamtpunktwert eingerechnet. Besonders stark gewichtet sind Selbstversorgung (36 %) und Verhaltensweisen (15 %). Aus dem Gesamtpunktwert ergibt sich dann der Pflegegrad.
Die 5 Pflegegrade 2025 im Überblick – Leistungen und Beträge
* Beträge gelten ab 2025. Zusätzlich stehen Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und weitere Leistungen zur Verfügung.
Wie läuft die MDK-Begutachtung ab? – Was Sie erwarten können
Die Begutachtung findet in der Regel zu Hause statt und dauert etwa 45 bis 90 Minuten. Der Gutachter beobachtet und befragt die pflegebedürftige Person sowie ggf. Angehörige. Wichtig: Sie müssen nicht alles zeigen, was die Person noch kann – sondern was sie nicht mehr sicher und selbstständig kann.
Tipps zur Vorbereitung auf den MDK-Besuch
- Pflegetagebuch führen: Notieren Sie täglich, welche Hilfen benötigt werden (inkl. Zeitaufwand)
- Alle Diagnosen, Medikamente und Arztberichte bereitlegen
- Hilfsmittel sichtbar lassen (Rollator, Haltegriffe etc.)
- An einem schlechten Tag begutachten lassen, wenn möglich
- Angehörige als Unterstützung hinzuziehen
Auxilium bereitet Sie und Ihre Angehörigen gezielt auf das Gutachter-Gespräch vor. In der persönlichen Erstberatung klären wir gemeinsam, welche Punkte besonders wichtig sind und wie Sie Ihren tatsächlichen Hilfebedarf überzeugend schildern.
Was tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig eingestuft wurde?
Viele Familien sind mit dem ersten Gutachtensergebnis unzufrieden. Das ist keine Seltenheit: Studien zeigen, dass ein erheblicher Teil der Bescheide nach Widerspruch angehoben wird. Sie haben das Recht, innerhalb von 4 Wochen nach Bescheiddatum Widerspruch einzulegen.
Auxilium unterstützt Sie beim Widerspruchsverfahren: Wir analysieren den Gutachtenbericht, identifizieren nicht berücksichtigte Einschränkungen und formulieren einen fundierten Widerspruch. Unsere Erfahrung zeigt: Mit einer guten Begründung sind höhere Einstufungen deutlich wahrscheinlicher.
Pflegegrad-Antrag stellen – so geht es konkret
- Antrag bei der Pflegekasse stellen (formlos reicht – per Telefon, Brief oder online)
- Pflegekasse beauftragt den MD/MDK mit der Begutachtung
- Begutachtungstermin vereinbaren (innerhalb von 25 Arbeitstagen)
- Gutachten wird erstellt und an Pflegekasse weitergeleitet
- Bescheid erhalten – bei Bedarf Widerspruch einlegen
„Der Pflegegrad entscheidet über tausende Euro an Leistungen jährlich. Mit der richtigen Vorbereitung ist eine faire Einstufung erreichbar – dabei begleite ich Sie gerne."
– Kristina Bronner, Auxilium Pflegeberatung Forst Baden
Pflegegrad beantragen in Forst (Baden) – Auxilium begleitet Sie
Als erfahrene Pflegeberaterin in der Region Forst (Baden), Bruchsal und Karlsruhe kennt Kristina Bronner von Auxilium die lokalen Pflegekassen und deren Begutachtungspraxis. Die persönliche Erstberatung gibt Ihnen Klarheit über Ihre Situation und die nächsten konkreten Schritte.