Seit 2017 bestimmen fünf Pflegegrade, welche Leistungen die Pflegekasse zahlt. Wer gut vorbereitet zum MD-Besuch geht, kann seinen Anspruch deutlich verbessern.

Pflegegrade 1 bis 5 einfach erklärt – Voraussetzungen, Leistungen und die Begutachtung vom Medizinischen Dienst (MD)

Seit der Pflegereform 2017 entscheiden fünf Pflegegrade darüber, welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt – von 349 Euro Pflegegeld monatlich bei Pflegegrad 2 bis zu 990 Euro bei Pflegegrad 5. Grundlage ist nicht mehr der körperliche Zeitaufwand, sondern die Selbstständigkeit, aufgeteilt in sechs Lebensbereiche, die ein Gutachter des Medizinischen Dienstes in einem Hausbesuch bewertet. Was viele nicht wissen: Mit der richtigen Vorbereitung auf den MD-Besuch lässt sich die Einstufung deutlich verbessern – und bei einer zu niedrigen Einstufung können Familien innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Kristina Bronner unterstützt Sie bei der Vorbereitung oder auch beim Widerspruch – bürokratisch und als professionelle Begleitung bei den jeweiligen Gesprächen.

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Der richtige Pflegegrad entscheidet über Ihren Leistungsanspruch – Auxilium begleitet Sie durch den gesamten Begutachtungsprozess.

Was hat sich seit 2017 geändert?

Bis 2017 wurde gemessen, wie viele Minuten täglich jemand Hilfe braucht. Das führte dazu, dass Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen systematisch zu schlecht eingestuft wurden – ihr Bedarf ließ sich in Minuten nicht fair abbilden. Mit der Pflegereform kam das neue System: Jetzt zählt, wie selbstständig jemand in verschiedenen Lebensbereichen noch ist. Körperliche und geistige Einschränkungen werden gleichermaßen berücksichtigt.

Die Einstufung macht ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) oder von MEDICPROOF (für privat Versicherte) – bei einem Hausbesuch, in dem sechs Lebensbereiche bewertet werden:

1Mobilität (z.B. Treppensteigen, Fortbewegen)
2Kognition & Kommunikation (Orientierung, Entscheidungen)
3Verhaltensweisen & psychische Problemlagen
4Selbstversorgung (Körperpflege, Essen, Anziehen)
5Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
6Alltagsleben & soziale Kontakte

Selbstversorgung fließt mit 40 % am stärksten ein, Verhaltensweisen & Kognition mit 15 %. Der Gesamtpunktwert bestimmt den Pflegegrad. Die Mobilität hat mit 10 %-iger Gewichtung am wenigsten Einfluss.

Pflegegrade und Leistungen 2026 im Überblick

Pflegegrad Pflegegeld Sachleistung Entlastungsbetrag
PG 1 – Geringe Beeinträcht. 131 €/Mon.
PG 2 – Erhebliche Beeintr. 349 €/Mon. 796 €/Mon. 131 €/Mon.
PG 3 – Schwere Beeinträcht. 599 €/Mon. 1.497 €/Mon. 131 €/Mon.
PG 4 – Schwerste Beeintr. 800 €/Mon. 1.859 €/Mon. 131 €/Mon.
PG 5 – Schwerste + bes. Anforderungen 990 €/Mon. 2.299 €/Mon. 131 €/Mon.

* Beträge gelten ab 2026. Zusätzlich stehen Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und weitere Leistungen zur Verfügung.

Wie läuft die Begutachtung ab?

Der Gutachter kommt in der Regel zu Ihnen nach Hause. Ein MD-Besuch dauert in der Regel 30 bis 90 Minuten. Er beobachtet und befragt die pflegebedürftige Person sowie die Angehörigen. Dabei gilt: Es geht nicht darum, was jemand noch kann, sondern was nicht mehr sicher und selbstständig möglich ist.

Gut vorbereitet ins Gespräch zu gehen, macht einen spürbaren Unterschied. Was hilft: Ein Pflegetagebuch mit täglichen Hilfen und Zeitaufwand, alle Diagnosen und Medikamente zur Hand, Hilfsmittel sichtbar lassen, wenn möglich an einem schwierigen Tag begutachten lassen und Angehörige dabeihaben.

Kristina Bronner bereitet Sie konkret auf dieses Gespräch vor – was zu erwähnen ist, was oft vergessen wird und wie der tatsächliche Hilfebedarf klar geschildert werden kann.

Wenn die Einstufung nicht stimmt

Der erste Bescheid ist nicht selten zu niedrig eingestuft. Ein erheblicher Teil der Begutachtungen wird nach einem Widerspruch revidiert und folglich angehoben. Sie haben 4 Wochen nach Bescheiddatum Zeit, um einen Widerspruch einzulegen. Auxilium hilft dabei: Wir schauen uns den Gutachterbericht an, suchen Einschränkungen, die nicht erfasst wurden, und schreiben den Widerspruch gemeinsam mit Ihnen.

Wie läuft der Antrag ab?

Der Antrag kann bei der Pflegekasse formlos per Telefon, Brief oder online gestellt werden. Anschließend schickt Ihnen die Pflegekasse einen Fragenkatalog zu, der bereits einer ersten Einschätzung Ihres pflegerischen Zustands dienen soll. Danach beauftragt die Kasse den MD mit der Begutachtung. Bei einer Erstbegutachtung muss der gesamte Prozess (Antragstellung, Hausbesuch sowie Einstufung) innerhalb von 20 Arbeitstagen erfolgt sein.

„Der Pflegegrad entscheidet über tausende Euro an Leistungen jährlich. Mit der richtigen Vorbereitung ist eine faire Einstufung erreichbar – dabei begleite ich Sie gerne."

– Kristina Bronner, Auxilium Pflegeberatung Forst Baden

Kristina Bronner kennt die lokalen Pflegekassen in der Region Forst (Baden), Bruchsal und Karlsruhe – ihre Begutachtungspraxis und deren Anforderungen. Die persönliche Erstberatung gibt Ihnen Klarheit über die nächsten konkreten Schritte.

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Auxilium hilft Ihnen persönlich

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