Was ist Verhinderungspflege? – Definition und gesetzliche Grundlage
Die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung, die greift, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend verhindert ist – sei es durch Urlaub, Krankheit, Kur oder andere persönliche Gründe. In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer Ersatzpflegeperson. Für Familien in Forst (Baden) und der Umgebung von Hoyerswerda ist das häufig der erste Schritt, professionelle Pflege durch Auxilium in Anspruch zu nehmen.
Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad ab 2 sowie eine Vorpflegezeit von mindestens 6 Monaten durch die Hauptpflegeperson. Sobald diese Bedingungen erfüllt sind, steht Ihnen das Budget jährlich zur Verfügung – unabhängig davon, ob Sie es im Vorjahr genutzt haben.
Wie viel Geld steht mir bei Verhinderungspflege 2025 zu?
Das Verhinderungspflegebudget beträgt 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Doch viele Familien wissen nicht, dass sie diesen Betrag um das halbe Kurzzeitpflege-Budget aufstocken können:
Maximales Verhinderungspflege-Budget 2025
- 1.612 €/JahrGrundbudget Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
- + 1.774 €Halbes Kurzzeitpflege-Budget übertragbar (§ 42 SGB XI)
- = 3.386 €Gesamtpotenzial pro Jahr
Diese Kombination ist bei vielen Familien unbekannt. In der persönlichen Erstberatung klärt Kristina Bronner von Auxilium genau, welche Beträge Ihnen zustehen und wie Sie diese vollständig ausschöpfen.
Wer darf Verhinderungspflege durchführen? – Und warum Auxilium?
Als Ersatzpflegeperson kommen grundsätzlich in Frage:
- Ambulante Pflegedienste (Sachleistungs-Budget)
- Nahestehende Personen (Freunde, Bekannte, entfernte Verwandte)
- Selbstständige Pflegepersonen wie Auxilium – anerkannt und abrechnungsfähig
Wichtig: Auxilium ist als anerkannte Verhinderungspflegeperson registriert. Das bedeutet, Sie können die professionelle Betreuung durch Kristina Bronner direkt über die Pflegekasse abrechnen lassen – ohne umständliche Bürokratie, die Auxilium für Sie übernimmt.
Welche Leistungen umfasst Verhinderungspflege durch Auxilium?
Im Rahmen der Verhinderungspflege durch Auxilium erhalten Pflegebedürftige in Forst Baden und Umgebung folgende Unterstützung:
- Körperpflege: Waschen, Ankleiden, Mundpflege, Rasur
- Mobilisation: Transfers, Lagerungswechsel, Gehübungen
- Betreuung & kognitive Aktivierung: Gespräche, Vorlesen, Spiele, Spaziergänge
- Hauswirtschaftliche Versorgung: Kochen, Einkaufen, Reinigung, Wäsche
- Begleitung: Arztbesuche, Behördengänge, Freizeitaktivitäten
- Nachtbetreuung nach individueller Absprache
Wie beantrage ich Verhinderungspflege – Schritt für Schritt?
Der Antragsprozess ist einfacher als viele denken. Auxilium unterstützt Sie dabei vollständig:
- Formular „Antrag auf Verhinderungspflege" bei Ihrer Pflegekasse anfordern (oder online herunterladen)
- Zeitraum und Art der Verhinderung angeben
- Nachweis der Verhinderung (z.B. Reisebuchung, Krankschreibung) beilegen
- Rechnung der Ersatzpflegeperson (Auxilium) einreichen
- Erstattung erfolgt direkt an die Pflegeperson oder an Sie
Auxilium erstellt alle notwendigen Rechnungsunterlagen und begleitet Sie durch den Antragsprozess – so dass Sie sich ganz auf Ihre Auszeit konzentrieren können.
Häufige Fragen zur Verhinderungspflege
Kann ich Verhinderungspflege für mehrstündige Betreuung täglich nutzen?
Ja. Verhinderungspflege kann stundenweise, tageweise oder für mehrere Wochen in Anspruch genommen werden. Auch eine tägliche Betreuung über einen längeren Zeitraum ist möglich, solange das Budget reicht.
Darf die Hauptpflegeperson während der Verhinderungspflege im selben Haushalt sein?
Nein – die Hauptpflegeperson muss tatsächlich verhindert sein. Bei Urlaub oder Krankheit ist dies klar gegeben. Eine gleichzeitige Anwesenheit würde den Anspruch gefährden.
Was passiert mit nicht genutztem Budget am Jahresende?
Nicht verbrauchtes Verhinderungspflege-Budget verfällt mit dem Jahresende. Es empfiehlt sich, das Budget über das Jahr verteilt zu nutzen. Im Gegensatz dazu kann der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden.
„Viele unserer Familien wussten beim ersten Gespräch nicht, dass ihnen jährlich über 3.000 Euro zustehen. Dieses Geld gehört Ihnen – wir helfen dabei, es auch zu nutzen."
– Kristina Bronner, Auxilium Pflegeberatung Forst Baden
Verhinderungspflege in Forst (Baden) und Umgebung – Auxilium ist für Sie da
Auxilium betreut Pflegebedürftige in Forst (Baden), Bruchsal, Bretten, Karlsruhe und der gesamten Region. Als zuverlässige und erfahrene Pflegeperson kennt Kristina Bronner die lokalen Pflegekassen und deren Anforderungen genau. Das erleichtert die Abrechnung und sorgt für schnelle Erstattungen.
Vereinbaren Sie jetzt Ihre persönliche Erstberatung – wir klären gemeinsam, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Auxilium Ihnen konkret helfen kann.