Wenn die Hauptpflegeperson krank wird oder Urlaub braucht, zahlt die Pflegekasse bis zu 1.774 Euro jährlich für eine Ersatzpflegekraft. Mit dem gemeinsamen Jahresbetrag lässt sich dieser Anspruch auf bis zu 3.539 Euro erhöhen.

Verhinderungspflege richtig nutzen – bis zu 3.539 Euro Anspruch bei PG 2–5 sichern

Wenn die Hauptpflegeperson krank wird, Urlaub braucht oder einfach eine Pause verdient, greift die Verhinderungspflege – eine gesetzliche Leistung der Pflegekasse, die viele Familien kaum kennen. Ab Pflegegrad 2 und ohne vorherige Vorpflegezeit übernimmt die Pflegekasse bis zu 3.539 Euro (inkl. Kurzzeitpflege-Geld) pro Jahr. Dieser Betrag verfällt jedoch zum Jahresende. Schnell sein lohnt sich! Kristina Bronner von Auxilium erklärt Ihnen, wer den Betrag – und vor allem in welcher Höhe – nutzen kann, wie Sie den Antrag stellen und wie Sie das Budget über das Jahr am besten nach Ihren individuellen Bedürfnissen einsetzen.

Pflegekraft hält Seniorin einfühlsam die Hand – Verhinderungspflege durch Auxilium in Forst Baden
Professionelle Verhinderungspflege: Auxilium übernimmt, wenn die Hauptpflegeperson eine Auszeit braucht.

Was steckt hinter der Verhinderungspflege?

Der § 39 SGB XI regelt, was passiert, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt – Urlaub, Krankheit, Kur oder ein anderer Grund. In diesem Fall zahlt die Pflegekasse die Kosten einer Ersatzpflegeperson. Das klingt simpel, wird aber in der Praxis erstaunlich selten genutzt, weil viele Familien schlicht nicht wissen, dass dieser Anspruch besteht.

Voraussetzung sind dabei lediglich der Pflegegrad 2–5 sowie eine eingetragene Pflegeperson. Dieses Budget steht Ihnen dann jedes Jahr neu zur Verfügung.

Wie viel zahlt die Pflegekasse 2026?

Die Pflegekasse übernimmt bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr. Dabei wird jedoch auch das Kurzzeitpflegebudget voll ausgeschöpft und steht dann nicht mehr zur Verfügung. Wer auch die Kurzzeitpflege nutzen möchte, kann den Betrag beliebig für sich aufteilen – ganz nach seinen Bedürfnissen.

Beim ersten Gespräch klärt Kristina Bronner von Auxilium konkret, welche Beträge in Ihrer Situation realistisch sind – und wie das Budget über das Jahr am sinnvollsten eingeplant wird, ob Sie die Leistungen stunden- oder tageweise nutzen sollten sowie inwieweit der Verwandtschaftsgrad eine Rolle spielt.

Wer kann die Vertretung übernehmen?

Als Ersatzpflegeperson kommen ambulante Pflegedienste, nahestehende Personen (Freunde, Bekannte, entfernte Verwandte) oder selbstständige Pflegepersonen wie Auxilium in Frage. Wichtig dabei: Auxilium ist als anerkannte Verhinderungspflegeperson registriert. Die Abrechnung mit der Pflegekasse läuft direkt über Auxilium – Sie müssen sich nicht darum kümmern.

Was Kristina Bronner während der Vertretung übernimmt, richtet sich nach dem individuellen Bedarf: Körperpflege (Waschen, Ankleiden, Mundpflege), Mobilisation und Transfers, Betreuung und Gespräche, Haushaltsunterstützung oder auch Begleitung zu Arzt- und Behördenterminen. Nachtbetreuung ist nach Absprache möglich.

Wie läuft der Antrag ab?

Sie fordern das Formular „Antrag auf Verhinderungspflege" bei Ihrer Pflegekasse an und benennen Ihre Ersatzpflegeperson, bspw. Auxilium. Sobald Auxilium für Sie während der Verhinderung der Pflegeperson tätig war, erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei der Pflegekasse einreichen und anschließend den gezahlten Betrag vollständig wieder erstattet bekommen. Alternativ kann Auxilium als zusätzliche Serviceleistung die Rechnung selbst bei der Pflegekasse einreichen, um Sie auch bei bürokratischen Angelegenheiten zu entlasten.

Auxilium stellt auch alle notwendigen Unterlagen zusammen und begleitet den Prozess – so dass Sie sich auf Ihre Auszeit konzentrieren können, nicht auf Formulare.

Drei Fragen, die regelmäßig gestellt werden

Kann ich die Verhinderungspflege täglich nur für ein paar Stunden nutzen? Ja, stundenweise genauso wie tageweise oder für mehrere Wochen am Stück – solange das Budget reicht.

Darf ich während der Verhinderungspflege selbst zu Hause sein? Sie dürfen zwar selbst zu Hause sein, aber eben nicht selbst an der Pflege oder Betreuung der pflegebedürftigen Person beteiligt sein. Denn diese Zeit dient Ihnen als Erholung – Zeit für sich, um abzuschalten.

Was passiert mit nicht genutztem Budget? Es verfällt zum Jahresende. Beim Entlastungsbetrag (131 €/Monat) ist das anders – der ist bis 30. Juni des Folgejahres übertragbar.

„Viele Familien wussten beim ersten Gespräch nicht, dass ihnen jährlich über 3.000 Euro zustehen. Dieses Geld gehört Ihnen – wir helfen dabei, es auch zu nutzen."

– Kristina Bronner, Auxilium Pflegeberatung Forst Baden

Auxilium betreut Pflegebedürftige in Forst (Baden), Bruchsal, Bretten, Karlsruhe und der gesamten Region. Kristina Bronner kennt die lokalen Pflegekassen gut – das spart Zeit bei der Abrechnung.

Persönliche Erstberatung vereinbaren →

Auxilium hilft Ihnen persönlich

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Kristina Bronner steht Ihnen für eine persönliche Erstberatung zur Verfügung.