Pflegende Angehörige: Rechte, Auszeiten und Selbstschutz – So hilft Auxilium

Wer einen Angehörigen pflegt, braucht selbst Unterstützung. Auxilium zeigt pflegenden Angehörigen in Forst (Baden) und Umgebung, welche Rechte, Leistungen und Entlastungsmöglichkeiten es gibt – und wie die eigene Gesundheit geschützt werden kann.

Pflegende Angehörige: Rechte, Auszeiten und Selbstschutz – So hilft Auxilium

Wer einen Angehörigen pflegt, braucht selbst Unterstützung. Auxilium zeigt pflegenden Angehörigen in Forst (Baden) und Umgebung, welche Rechte, Leistungen und Entlastungsmöglichkeiten es gibt – und wie die eigene Gesundheit geschützt werden kann.

Pflegende Angehörige – Tochter begleitet Mutter, Entlastung durch Auxilium Forst Baden
Pflegende Angehörige tragen enorme Last – Auxilium bietet Entlastung, damit Sie durchhalten können.

Pflegende Angehörige in Deutschland – Zahlen, Fakten, Realität

In Deutschland werden rund 4,1 Millionen Menschen zu Hause gepflegt – die überwiegende Mehrheit von Angehörigen: Töchter, Söhne, Ehepartner, manchmal auch Geschwister. Die meisten pflegen täglich mehrere Stunden, häufig ohne Pause, ohne Urlaub und ohne angemessene Vergütung. Die Folgen sind alarmierend: Erschöpfung, Isolation, Schlafmangel und psychische Erkrankungen sind bei pflegenden Angehörigen weit häufiger als in der Normalbevölkerung.

Auxilium kennt diese Realität. Kristina Bronner hat in ihrer Arbeit in Forst (Baden) und der Region Karlsruhe unzählige pflegende Angehörige begleitet und weiß: Es muss nicht so sein. Es gibt Hilfen, Rechte und finanzierte Entlastungen – man muss nur wissen, wo man sie findet.

Ihre Rechte als pflegende Person – Das steht Ihnen zu

1. Pflegeunterstützungsgeld – 10 Tage bezahlte Auszeit

Wenn ein naher Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, können Beschäftigte bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben (§ 2 PflegeZG), um die Pflege zu organisieren. In dieser Zeit zahlt die Pflegekasse das Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz – ähnlich dem Kinderkrankengeld. Der Anspruch besteht pro Pflegefall.

2. Pflegezeit – bis zu 6 Monate Freistellung

Nach dem akuten Ausfall können nahe Angehörige für bis zu 6 Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freigestellt werden (§ 3 PflegeZG), um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu pflegen. Der Arbeitgeber darf in dieser Zeit grundsätzlich nicht kündigen. Zur finanziellen Überbrückung steht ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie (BAFzA) zur Verfügung.

3. Familienpflegezeit – bis zu 24 Monate Teilzeitarbeit

Wer länger Pflege und Beruf kombinieren möchte, kann die Familienpflegezeit nutzen (§ 2 FPfZG): bis zu 24 Monate mit reduzierter Arbeitszeit auf mindestens 15 Wochenstunden. Auch hier gibt es Kündigungsschutz und das zinsloses Darlehen.

4. Rentenversicherung für pflegende Angehörige

Wer einen Angehörigen ab Pflegegrad 2 pflegt und dabei nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist, erhält von der Pflegekasse Rentenbeiträge gezahlt (§ 44 SGB XI). Die Beiträge richten sich nach dem Pflegegrad und können über die Jahre eine relevante Summe ausmachen – bis zu mehrere tausend Euro an anerkannten Rentenanwartschaften.

5. Verhinderungspflege – finanzierte Vertretung für Ihre Auszeit

Die wichtigste Entlastungsleistung für pflegende Angehörige: Die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) stellt bis zu 1.612 Euro jährlich zur Verfügung, damit Sie Urlaub machen, krank sein oder einfach eine Auszeit nehmen können. Auxilium springt in dieser Zeit als professionelle Vertretungspflegeperson ein – nahtlos und zuverlässig.

→ Ausführliche Informationen: Verhinderungspflege richtig nutzen – bis zu 3.386 Euro sichern

Anzeichen von Überlastung – Warnsignale ernst nehmen

Pflegende Angehörige neigen dazu, eigene Bedürfnisse zu ignorieren. Folgende Warnsignale sollten Sie ernst nehmen:

Chronischer Schlafmangel

Ständige Unterbrechungen, keine Nacht durchschlafen

Emotionale Erschöpfung

Gereiztheit, Traurigkeit, das Gefühl, nicht mehr zu können

Sozialer Rückzug

Freundschaften vernachlässigen, kein eigenes Leben mehr

Eigene Gesundheit vernachlässigen

Arzttermine absagen, Medikamente vergessen

Schuldgefühle

Das Gefühl, nie genug zu tun

Aggressionen

Ungewöhnliche Gereiztheit gegenüber der pflegebedürftigen Person

Wenn Sie mehrere dieser Punkte erkennen: Handeln Sie jetzt. Holen Sie Hilfe – und nutzen Sie die Ihnen zustehenden Leistungen.

So organisiert Auxilium Ihre Auszeit

Auxilium übernimmt die Betreuung Ihres Angehörigen während Ihrer Auszeit – professionell, herzlich und vollständig über die Pflegekasse finanzierbar. In der persönlichen Erstberatung klären wir:

  • Welche Leistungen (Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, Sachleistungen) Ihnen zustehen
  • Wie der Übergang zur Auxilium-Betreuung nahtlos gelingt
  • Welche Tätigkeiten Auxilium konkret übernimmt
  • Wie die Abrechnung mit der Pflegekasse funktioniert

Auxilium betreut Pflegebedürftige in Forst (Baden), Bruchsal, Bretten, Kraichtal, Karlsruhe und der gesamten Region. Auch Einsätze in der Region Hoyerswerda sind möglich.

Selbstfürsorge für pflegende Angehörige – praktische Tipps

  • Regelmäßige Auszeiten einplanen: Auch kurze Auszeiten täglich (30 Minuten) helfen
  • Hilfe annehmen: Wenn Familie, Freunde oder Auxilium Unterstützung anbieten – annehmen
  • Eigene Arzttermine priorisieren: Nur wer selbst gesund ist, kann pflegen
  • Pflegegruppen besuchen: Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen entlastet
  • Alle Ansprüche kennen und nutzen: Pflegekassen-Leistungen aktiv beantragen

„Ich habe viele pflegende Töchter und Söhne kennengelernt, die sich selbst aufgeopfert haben, bis sie nicht mehr konnten. Das muss nicht sein. Die Pflegekasse zahlt Vertretung – nutzen Sie dieses Recht."

– Kristina Bronner, Auxilium Pflegeberatung Forst Baden

Jetzt Entlastung holen – persönliche Erstberatung mit Auxilium

Vereinbaren Sie eine persönliche Erstberatung mit Kristina Bronner von Auxilium. Gemeinsam analysieren wir Ihre Situation, klären alle Leistungsansprüche und planen Ihre erste Auszeit. Denn eines ist sicher: Wer sich selbst schützt, kann auch besser für andere da sein.

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Auxilium hilft Ihnen persönlich

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Kristina Bronner steht Ihnen für eine persönliche Erstberatung zur Verfügung.