Wer einen Angehörigen pflegt, trägt täglich eine enorme Last – und hat dabei mehr Rechte, als die meisten wissen. Dieser Ratgeber zeigt, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Auxilium Sie dabei entlastet.

Pflegende Angehörige: Rechte, Auszeiten und Selbstschutz – So hilft Auxilium

Rund 4,1 Millionen Menschen werden in Deutschland zu Hause gepflegt – die meisten von Familienmitgliedern, die täglich mehrere Stunden ihrer eigenen Freizeit, Gesundheit und Berufstätigkeit opfern. Dabei haben pflegende Angehörige gesetzlich verbriefte Rechte: Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn bezahlte Ausfalltage, Pflegezeit mit Kündigungsschutz für bis zu sechs Monate, und Rentenbeiträge der Pflegekasse ab Pflegegrad 2. Auxilium begleitet Sie in Forst (Baden) und der Region nicht nur bei der Organisation der Vertretungspflege, sondern auch dabei, alle Ihnen zustehenden Leistungen zu beantragen und zu nutzen.

Pflegende Angehörige – Frauen lachen gemeinsam, Entlastung durch Auxilium Forst Baden
Pflegende Angehörige tragen enorme Last – Auxilium bietet Entlastung, damit Sie durchhalten können.

Was pflegende Angehörige in Deutschland leisten

Rund 4,1 Millionen Menschen werden in Deutschland zu Hause gepflegt – die meisten von Töchtern, Söhnen oder Ehepartnern. Täglich mehrere Stunden, oft ohne Urlaub, ohne Pause, ohne Bezahlung. Erschöpfung, Schlafmangel und das Gefühl, nie fertig zu sein, sind bei pflegenden Angehörigen weit häufiger als in der übrigen Bevölkerung.

Kristina Bronner begleitet seit Jahren Familien in dieser Situation. Was sie dabei immer wieder erlebt: Die meisten wissen nicht, welche Rechte und finanzierten Entlastungen ihnen zustehen.

Was Ihnen als pflegende Person zusteht

1. Pflegeunterstützungsgeld – 10 Tage bezahlte Auszeit

Wenn ein naher Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, können Beschäftigte bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben (§ 2 PflegeZG), um die Pflege zu organisieren. In dieser Zeit zahlt die Pflegekasse das Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz – ähnlich dem Kinderkrankengeld. Der Anspruch besteht pro Pflegefall.

2. Pflegezeit – bis zu 6 Monate Freistellung

Nach dem akuten Ausfall können nahe Angehörige für bis zu 6 Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freigestellt werden (§ 3 PflegeZG), um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu pflegen. Der Arbeitgeber darf in dieser Zeit grundsätzlich nicht kündigen. Zur finanziellen Überbrückung steht ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie (BAFzA) zur Verfügung.

3. Familienpflegezeit – bis zu 24 Monate Teilzeitarbeit

Wer länger Pflege und Beruf kombinieren möchte, kann die Familienpflegezeit nutzen (§ 2 FPfZG): bis zu 24 Monate mit reduzierter Arbeitszeit auf mindestens 15 Wochenstunden. Auch hier gibt es Kündigungsschutz und das zinsloses Darlehen.

4. Rentenversicherung für pflegende Angehörige

Wer einen Angehörigen ab Pflegegrad 2 pflegt und dabei nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist, erhält von der Pflegekasse Rentenbeiträge gezahlt (§ 44 SGB XI). Die Beiträge richten sich nach dem Pflegegrad und können über die Jahre eine relevante Summe ausmachen – bis zu mehrere tausend Euro an anerkannten Rentenanwartschaften.

5. Verhinderungspflege – finanzierte Vertretung für Ihre Auszeit

Die wichtigste Entlastungsleistung für pflegende Angehörige: Die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) stellt bis zu 1.774 Euro jährlich zur Verfügung, damit Sie Urlaub machen, krank sein oder einfach eine Auszeit nehmen können. Auxilium springt in dieser Zeit als professionelle Vertretungspflegeperson ein – nahtlos und zuverlässig.

→ Ausführliche Informationen: Verhinderungspflege richtig nutzen – bis zu 3.539 Euro sichern

Wann die Erschöpfung gefährlich wird

Pflegende Angehörige übersehen eigene Warnsignale oft lange. Achten Sie auf:

Chronischer Schlafmangel

Ständige Unterbrechungen, keine Nacht durchschlafen

Emotionale Erschöpfung

Gereiztheit, Traurigkeit, das Gefühl, nicht mehr zu können

Sozialer Rückzug

Freundschaften vernachlässigen, kein eigenes Leben mehr

Eigene Gesundheit vernachlässigen

Arzttermine absagen, Medikamente vergessen

Schuldgefühle

Das Gefühl, nie genug zu tun

Aggressionen

Ungewöhnliche Gereiztheit gegenüber der pflegebedürftigen Person

Wenn Sie mehrere dieser Punkte bei sich erkennen: Holen Sie Hilfe. Die Pflegekasse zahlt Vertretung – Sie müssen nicht alles alleine stemmen.

Wie Auxilium Ihre Auszeit organisiert

Während Sie Urlaub machen, krank sind oder einfach durchatmen müssen, übernimmt Auxilium die Betreuung. Die Abrechnung läuft über Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag oder Sachleistungen – vollständig oder überwiegend von der Pflegekasse gedeckt. In der Erstberatung klärt Kristina Bronner, was Ihnen konkret zusteht, wie der Übergang reibungslos klappt und was Auxilium bei Ihrem Angehörigen übernimmt.

Auxilium ist in Forst (Baden), Bruchsal, Bretten, Kraichtal, Karlsruhe und der gesamten Region aktiv.

Was für sich selbst zu sorgen konkret heißt

Auszeiten einplanen – auch kurze tägliche Pausen helfen. Hilfe annehmen, wenn Familie, Freunde oder Auxilium sie anbieten. Eigene Arzttermine nicht verschieben. Kontakt mit anderen pflegenden Angehörigen suchen. Und: Alle Ansprüche bei der Pflegekasse aktiv beantragen – das Geld steht Ihnen zu.

„Ich habe viele pflegende Töchter und Söhne kennengelernt, die sich selbst aufgeopfert haben, bis sie nicht mehr konnten. Das muss nicht sein. Die Pflegekasse zahlt Vertretung – nutzen Sie dieses Recht."

– Kristina Bronner, Auxilium Pflegeberatung Forst Baden

Vereinbaren Sie eine persönliche Erstberatung – Kristina Bronner klärt Ihre Situation, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Ihre erste Auszeit konkret aussehen kann.

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Auxilium hilft Ihnen persönlich

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